Covid-19 kehrt zurück

Neue Regeln - auch für den Sport

 

Liebe Schachfreunde,

wie ihr bereits den Medien entnehmen konntet, gilt ab kommenden Fr. d. 20.08.21 die neue Corona-Schutzverordnung.

Nachfolgend ein Auszug:

3G NACHWEIS

Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Corona-Schutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

  • Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
  • Sport in Innenräumen
  • Innengastronomie
  • körpernahe Dienstleistungen
  • Beherbergung
  • Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)

Als Gäste des katholischen Stadthauses sind wir als Schachverein somit VERPFLICHTET diese Maßnahmen umzusetzen und zu kontrollieren.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Schülerausweis genügt.

Alle Besucher der kommenden Spielabende bringen also bitte unbedingt einen der 3G-Nachweise mit.

Diese Regelung gilt zunächst bis einschließlich Freitag. den 17.09.21.

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